13a Gerichtsschranne, Nonn, Reichenall, Deutschland

Das Bild dieser Gerichtsschranne wurde aus dem Werk Weinhold 1897, S. 404 e 405 entnommen. In Gegenden, wo sich Gerichtsschrannen befanden, gibt es oft heute noch Flurnamen, die auf die alten Traditionen hinweisen. (Schrannenanger, Shrannenplatz usw.) Das “Schrannenrecht” bezeichenete die örtlichen Rechtsbräuche. Siehe De Biasi 1997, S. 45 u. 46. Siehe Bibliographie.